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Rechnung, Teilrechnung und Schlussrechnung

Teilrechnung und Schlussrechnung als Rechnungsart, mit Mengenbezug zum Auftrag.

Teilrechnung und Schlussrechnung sind keine eigenen Belegtypen. Es bleibt eine Rechnung, mit derselben Nummernreihe und demselben Drucklayout. Die Art ändert die Überschrift im Ausdruck und, wenn der Betreff noch zur vorherigen Art passt, auch den Betreff.

Die Art steht in der Rechnung unter Art, sobald Aufträge in Ihrem Abonnement enthalten sind. Ohne dieses Modul sind Teilrechnung und Schlussrechnung nicht wählbar.

ArtÜberschrift im Ausdruck
Rechnung (Standard)Rechnung
TeilrechnungTeilrechnung
SchlussrechnungSchlussrechnung

Ist der Betreff leer oder beginnt er mit Rechnung, Teilrechnung oder Schlussrechnung, setzt Jupiter ERP ihn auf die neue Art. Ein frei formulierter Betreff bleibt stehen.

In der E-Rechnung ist eine Teilrechnung als Teilrechnung gekennzeichnet. Eine Schlussrechnung und eine normale Rechnung bleiben eine Rechnung.

Ohne Auftrag

Sie können die Art auch setzen, wenn kein Auftrag verknüpft ist. Dann ändern sich nur Überschrift und Betreff. Es gibt keine offene Menge und keine Sperre.

Mit Auftrag

Am Auftrag wählen Sie die Art im Dialog Positionen übernehmen (siehe Aufträge anlegen und abrechnen). Die Rechnung übernimmt die gewählten Mengen. Schon berechnete Mengen stehen auf der nächsten Rechnung nicht noch einmal, sofern Sie bei der offenen Menge bleiben.

Teilrechnung. Der Auftrag bleibt offen. Auch wenn die offene Abrechnung danach null ist, dürfen Sie später eine Zeile ergänzen oder eine Menge erhöhen und erneut abrechnen. Eine Teilrechnung sperrt den Auftrag nicht.

Schlussrechnung. Pro Auftrag gibt es eine Schlussrechnung. Ein Entwurf zählt schon mit. Eine zweite wird abgelehnt, bis die erste storniert oder vollständig gutgeschrieben ist. Der Dialog hakt die noch offenen Zeilen an. Mengen dürfen Sie senken. Was Sie weglassen, ist nach dem Festschreiben nicht mehr abrechenbar.

Nach dem Festschreiben (Status nicht mehr Entwurf) sind weitere Positionen am Auftrag gesperrt, bis diese Schlussrechnung storniert oder vollständig gutgeschrieben ist. Eine Teilgutschrift gibt nur die gutgeschriebene Menge frei. Die können Sie mit einer weiteren Rechnung berechnen, nicht mit einer zweiten Schlussrechnung.

Lieferschein und Gutschrift haben diese Art nicht. Ein Lieferschein zählt als geliefert und zieht die Abrechnung nicht herunter. Eine Gutschrift mindert die berechnete Menge, höchstens um den noch nicht gutgeschriebenen Teil.

Zahlung ändert die Mengen nicht. Die offene Forderung und die Mahnung bleiben an der einzelnen Rechnung (siehe Rechnungsstatus verstehen).

Häufige Fragen

Rechnet eine Teilrechnung eine Anzahlung ab?

Nein. Eine Teilrechnung berechnet einen Teil der Mengen. Die übrigen Mengen bleiben offen. Sie bucht keinen festen Betrag, der die Mengen unberührt lässt.

Braucht jede Teilrechnung eine Schlussrechnung?

Nein. Sie können mehrere Teilrechnungen schreiben und den Auftrag weiter ergänzen. Die Schlussrechnung nutzen Sie, wenn der Vorgang kommerziell abgeschlossen werden soll.

Welche Nummer bekommt die Teilrechnung?

Dieselbe Nummernreihe wie jede andere Rechnung, nach dem Schema unter Dokumente → Einstellungen → Nummerierung.

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