Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Oleart IT Solutions GmbH (nachfolgend „Anbieter“), insbesondere für:
- Nutzung webbasierter Software (Software-as-a-Service, SaaS, Jupiter-ERP),
- IT-Dienstleistungen, Beratung und Support,
- Werkleistungen (z. B. Softwareentwicklung, Anpassungen, Implementierung),
- Lieferung von Waren (Hardware, physische Produkte) sowie
- damit verbundene oder kombinierte Leistungen.
(2) Anbieter ist die Oleart IT Solutions GmbH, Winterhuder Weg 29, 7. Stock, 22085 Hamburg (siehe Impressum). Vertragspartner des Kunden ist der Anbieter.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten vorrangig für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B). Soweit der Kunde Verbraucher ist, bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Vertragsgegenstand
(1) Der konkrete Gegenstand und Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung oder dem bestellten Produkt bzw. Tarif. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen technisch weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht gefährdet wird.
(2) Bei SaaS (webbasierte Software) erbringt der Anbieter die Leistung ausschließlich als Nutzung über das Internet (Hosting durch den Anbieter oder von ihm beauftragte Dritte). Eine Überlassung von Software zur Installation auf eigenen Systemen des Kunden ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Umfang der nutzbaren Funktionen ergibt sich aus der gewählten Produktvariante bzw. dem gebuchten Leistungsumfang; ein Anspruch auf bestimmte Einzelfunktionen oder auf Unterlassen von Änderungen besteht nicht, soweit die wesentliche Vertragspflicht gewahrt bleibt. Nicht Teil des Leistungsumfangs sind u. a. die Bereitstellung eigener Hardware oder Infrastruktur durch den Kunden sowie individuelle Anpassungsprogrammierung (sofern nicht gesondert vereinbart).
(3) Bei SaaS ist der Anbieter berechtigt, die Software im Rahmen des technisch und betrieblich Notwendigen zu warten, zu aktualisieren und zu optimieren. Geplante Wartungsarbeiten mit spürbaren Einschränkungen werden dem Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt. Eine Garantie für ununterbrochene oder 100-%ige Verfügbarkeit (Uptime) wird nicht übernommen; Wartungsfenster und kurzfristige technische Störungen bleiben vorbehalten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen (z. B. im Internet) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Angebot des Kunden (z. B. Bestellung, Auftrag, Registrierung) und Annahme durch den Anbieter. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail), Freischaltung eines Zugangs, Bereitstellung der Leistung nach Zahlung (z. B. über einen Zahlungsdienstleister) oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Soweit für die Leistung ein Nutzerkonto oder eine Registrierung erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, die erforderlichen rechtlichen Dokumente (insbesondere AGB und Datenschutzerklärung) zu akzeptieren und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Für bestimmte Leistungen (insbesondere bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag) kann die Annahme eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich sein.
§ 4 Nutzungsrecht (bei Software/SaaS)
(1) Soweit der Vertrag die Nutzung von Software (insbesondere SaaS) zum Gegenstand hat, räumt der Anbieter dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen. Das Nutzungsrecht erstreckt sich nur auf die eigene geschäftliche Nutzung im Rahmen des vereinbarten Umfangs (z. B. Anzahl Nutzer, Mandanten, Speicher).
(2) Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sowie die Nutzung der Software im Namen oder zugunsten Dritter ist nur zulässig, soweit der Anbieter dem ausdrücklich zugestimmt hat. Soweit der Kunde die Software nutzt, um Inhalte oder Leistungen an Dritte bereitzustellen, bleibt der Kunde dafür verantwortlich; der Anbieter haftet nicht für die Inhalte, Daten oder das Verhalten Dritter. Der Kunde darf die Software nicht reverse-engineeren, dekompilieren oder disassemblieren, soweit gesetzlich nicht zwingend gestattet. Eine Nutzung über automatisierte Abfragen (z. B. Bots, Scraping) außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
§ 5 Laufzeit, Kündigung und Beendigung
(1) Bei einmaligen Leistungen (z. B. Projekt, Werkleistung, Warenlieferung) endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Erfüllung durch beide Parteien, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. SaaS-Abonnement) ergeben sich Mindestlaufzeit und Verlängerung aus der gewählten Tarifoption bzw. der Auftragsbestätigung. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei Tarifänderungen (Upgrade/Downgrade) wirkt ein Wechsel zu einem höheren Leistungsumfang in der Regel sofort; ein Wechsel zu einem geringeren Leistungsumfang wird zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam. Wird eine Testphase oder ein Probeabo angeboten, kann dieses automatisch in ein kostenpflichtiges Abonement übergehen, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt.
(3) Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Dauerschuldverhältnissen mindestens 30 Tage zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht anders vereinbart. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
(4) Der Anbieter ist berechtigt, außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde wesentliche Pflichten aus dem Vertrag schuldhaft verletzt (z. B. Zahlungsverzug, missbräuchliche Nutzung, Verstoß gegen Nutzungsbeschränkungen) und die Verletzung nicht innerhalb angemessener Frist nach Abmahnung behoben wird.
(5) Bei SaaS: Nach Beendigung des Vertrags wird der Zugang zur Software gesperrt. Der Anbieter gewährt dem Kunden auf Anfrage eine angemessene Frist zur Datenexportmöglichkeit, sofern technisch möglich und nicht bereits in der Nutzung vorgesehen.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung einmalig (z. B. bei Projekten, Warenlieferung), nutzungsbasiert oder im Abonnement (z. B. monatlich/jährlich im Voraus). Bei Abonnements und bei Nutzung eines Zahlungsdienstleisters (z. B. Stripe) erfolgt die Zahlung gemäß den dort angezeigten Bedingungen. Im Übrigen ist die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug auf das angegebene Konto zu leisten.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen; bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. SaaS) kann er nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Nutzung einschränken oder sperren. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Soweit die Leistung die Nutzung von Software oder Online-Zugang erfordert, stellt der Kunde die erforderliche Infrastruktur (Internetverbindung, kompatible Endgeräte und Browser) bereit und wahrt die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten. Er meldet erkennbare Störungen sowie den Verdacht auf unbefugten Zugriff unverzüglich dem Anbieter.
(2) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten, Anforderungen und Mitwirkungen verantwortlich. Soweit er Daten in vom Anbieter bereitgestellten Systemen speichert, ist er für die Sicherung (Backup) seiner wesentlichen Daten selbst verantwortlich, sofern der Anbieter keine ausdrückliche Backup-Leistung schuldet. Der Kunde bleibt Eigentümer und verantwortlicher Herr seiner Daten (Kundeninhalte); der Anbieter erwirbt daran keine Rechte, außer die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Nutzungsrechte.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Anbieter Waren (z. B. Hardware oder physische Produkte) liefert, bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag beim Anbieter.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter schuldet die vereinbarte Leistung (bei Software: leistungsfähige Bereitstellung gemäß der vereinbarten Beschreibung). Mängel sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
(2) Bei Mängeln wird der Anbieter zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzleistung erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist unzumutbar, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablauf des Tages der Bereitstellung der jeweiligen Leistung, sofern nicht ausdrücklich länger vereinbart oder zwingend gesetzlich längere Fristen gelten.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, aus Arglist sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Vertragsschaden begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen auf den Schaden einer Vertragsperiode (maximal 12 Monate) bzw. auf die in dieser Periode vom Kunden gezahlten Entgelte (z. B. Jahresgebühr).
(3) Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (soweit der Anbieter keine ausdrückliche Backup-Pflicht übernommen hat) sowie für Schäden aus fehlerhaften oder unvollständigen durch den Kunden erzeugten Inhalten (z. B. Rechnungen, Berichte). Eine Haftung für Datenverlust besteht ferner nur, soweit der Schaden auch bei vom Kunden ordnungsgemäß vorgenommener Datensicherung eingetreten wäre. Soweit der Anbieter keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit von durch seine Leistung (z. B. Software) erzeugten Ausgaben übernommen hat, haftet er nicht für deren Fehlerhaftigkeit; die Prüfung und Verantwortung obliegt dem Kunden.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Anbieters.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragserfüllung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Anbieters und der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO, BDSG).
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, gilt der zwischen den Parteien vereinbarte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Die Annahme des AVV kann Voraussetzung für bestimmte Leistungen sein.
§ 12 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhalten, vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragserfüllung zu nutzen, soweit nicht gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen.
(2) Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, bis die Information allgemein bekannt ist oder von der anderen Partei freigegeben wird.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche AGB-Änderungen informieren; bei Dauerschuldverhältnissen kann die Fortsetzung der Nutzung nach angemessener Frist als Zustimmung gewertet werden, sofern der Kunde nicht widerspricht.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen; er bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich.