Jupiter ERP unterscheidet die Umsatzsteuer auf Ihren Ausgangsdokumenten (Rechnungen, Gutschriften) und die Vorsteuer auf Ihren Eingangsbelegen. Für beides legen Sie zwei Dinge fest: die Umsatzsteuer-Regelung des Dokuments oder Belegs und den Steuersatz je Position. Aus diesen Angaben entstehen die Auswertungen, die Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Datenexport.
Voraussetzungen
- Die steuerlichen Grunddaten (Versteuerungsart, USt-Voranmeldung) sind unter Buchhaltung → Einstellungen im Reiter Steuern gepflegt (siehe Buchhaltungseinstellungen: Steuern, Buchungskonten, Kostenstellen).
- Ihre Umsatzsteuer Id oder Steuernummer ist in den Unternehmensdaten hinterlegt (siehe Unternehmensdaten und Voreinstellungen pflegen).
Standard-Steuersatz festlegen
- Öffnen Sie System → Einstellungen → Voreinstellungen.
- Tragen Sie unter Standard Umsatzsteuersatz den Satz ein, den neue Positionen erhalten sollen, in der Regel 19 %.
- Speichern Sie.
Eine eigene Verwaltung von Steuersätzen gibt es nicht. Den Satz einer Position können Sie im Feld Steuer jederzeit ändern, zum Beispiel auf 7 %.
Umsatzsteuer-Regelung auf Rechnungen wählen
- Öffnen Sie das Dokument, zum Beispiel eine Rechnung im Entwurf.
- Wählen Sie im Abschnitt Optionen die Umsatzsteuer-Regelung:
- Umsatzsteuerpflichtiger Umsatz
- Steuerfrei gem. §4 UStG
- Reverse Charge (DE) gem. §13b UStG
- Reverse Charge (EU) gem. §3a Abs. 2 UStG
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- OSS – One-Stop-Shop
- Ausfuhrlieferung
- Nicht steuerbare Leistung (z. B. Schweiz)
- Über Regelungen erklären öffnen Sie eine Hilfe mit Beispielen, wann welche Regelung passt.
- Prüfen Sie die Steuersätze der Positionen. Bei allen Regelungen außer Umsatzsteuerpflichtiger Umsatz und OSS – One-Stop-Shop gehören die Positionen auf 0 %.
Umsatzsteuer auf Belegen
Beim Erfassen eines Eingangsbelegs wählen Sie ebenfalls eine Umsatzsteuer-Regelung, passend zu dem, was der Lieferant ausweist. Die Hilfe über Regelungen erklären beschreibt die Regelungen hier aus Sicht des Empfängers. Wählen Sie eine Regelung ohne Steuerausweis, setzt Jupiter ERP die Steuersätze der Positionen automatisch auf 0 %. Die KI-Belegerkennung schlägt die Regelung vor, prüfen Sie den Vorschlag (siehe Beleg erfassen).
Kleinunternehmer nach §19 UStG
- Stellen Sie unter Buchhaltung → Einstellungen → Steuern die Versteuerungsart auf Kleinunternehmer.
- Für §19 UStG gibt es keine eigene Umsatzsteuer-Regelung in der Liste. Wählen Sie Steuerfrei gem. §4 UStG, damit die Positionen auf 0 % stehen, und setzen Sie im Dokument einen Hinweis auf §19 UStG, zum Beispiel über eine Textvorlage im Fuß-Text.
- Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Vorsteuer abziehen (siehe Vorsteuerabzug: Einschränkungen und Sonderregeln).
Hinweise
- Beträge erfassen Sie in Euro mit zwei Nachkommastellen.
- Die Hilfe in Jupiter ERP unterstützt bei der Auswahl, ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Klären Sie Sonderfälle mit Ihrer Steuerberatung (siehe Umsatzsteuer-Sonderfälle: Reverse Charge, ig. Erwerb, Kleinunternehmer).
Typische Fehler und Lösungen
Auf einer Reverse-Charge-Rechnung steht trotzdem Umsatzsteuer.
Prüfen Sie die Steuersätze der Positionen und setzen Sie sie auf 0 %.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung zeigt unerwartete Werte.
Prüfen Sie Umsatzsteuer-Regelung und Steuersätze der betroffenen Rechnungen und Belege. In der Voranmeldung sehen Sie zu den Kennziffern die zugrunde liegenden Rechnungen und Belege (siehe Umsatzsteuer-Voranmeldung).

