Was gilt seit 2025 als E-Rechnung? Link zu diesem Abschnitt
Nach § 14 Abs. 1 UStG ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, die eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder mit ihr interoperabel vereinbart sein. Ein PDF ohne diese Daten ist eine sonstige Rechnung.
ZUGFeRD bettet die strukturierten Daten ins PDF. Menschen lesen das Dokument wie gewohnt, Maschinen das XML. XRechnung ist ein reines XML-Format ohne PDF-Hülle. Jupiter ERP erzeugt ZUGFeRD 2.x mit Profil EN 16931 im PDF, stellt XRechnung 3.0 für Behörden als Download bereit und liest eingehende XRechnung-Dateien als Kostenbeleg.
Die Pflicht zur E-Rechnung betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Rechnungen an Endverbraucher fallen nach dem BMF-FAQ nicht darunter. Details und Ausnahmen können sich ändern. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung und keine juristische Einzelfallprüfung.
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