Was sind die GoBD? Link zu diesem Abschnitt
GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu ein Schreiben veröffentlicht, das Finanzverwaltung und Praxis als Maßstab für IT-gestützte Buchführung nutzen. Die GoBD sind kein eigenes Gesetzbuch, wirken aber über die Abgabenordnung und die Betriebsprüfung.
Kernideen sind Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung, Ordnung, Unveränderbarkeit sowie Nachvollziehbarkeit. Elektronische Belege und Buchungen müssen so geführt werden, dass ein sachverständiger Dritter den Geschäftsvorfall in angemessener Zeit nachvollziehen kann. Aufbewahrungsfristen und der Datenzugriff der Finanzverwaltung gehören zum Gesamtbild.
Dieser Artikel fasst Prinzipien für die Praxis zusammen. Er ersetzt keine Prüfung Ihres Verfahrens und keine Beratung durch Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung. Bei Unsicherheit gilt der Blick in das aktuelle BMF-Schreiben und die Abstimmung mit Ihrer Kanzlei.
Für wachsende KMU wird GoBD spürbar, sobald mehrere Personen Belege erfassen oder Daten in die Cloud wandern. Dann reichen persönliche Ordner und lokale Excel-Dateien nicht mehr. Gemeinsame Regeln und nachvollziehbare Systeme werden Teil der Betriebsorganisation.
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