Welche Pflichtangaben gehören auf die Rechnung? Link zu diesem Abschnitt
Für reguläre Rechnungen listet § 14 Abs. 4 UStG die wesentlichen Angaben: vollständige Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt wo nötig, Entgelt nach Steuersätzen und Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung. Sonderfälle (Gutschrift, Aufbewahrungshinweise, Reverse Charge) kommen hinzu, wenn die jeweilige Vorschrift greift.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG folgen oft der kürzeren Mindestliste in § 34a UStDV, inklusive Hinweis auf die Steuerbefreiung. Ob Sie unter diese Regeln fallen und welche Felder in Ihrem Fall zwingend sind, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Software füllt Stammdaten und Nummernkreis; sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
Textvorlagen und feste Layouts reduzieren Tippfehler bei wiederkehrenden Kunden. Eine kurze Checkliste vor dem ersten Versand an einen neuen Empfänger lohnt sich: Adresse, Steuernummer, Nummernkreis und Bankverbindung.
Nummernkreise verdienen besondere Aufmerksamkeit. Fortlaufende, einmalige Nummern sind für viele Rechnungen vorgeschrieben. Lücken und Doppelvergabe entstehen schnell, wenn parallel in Word und in einer Software fakturiert wird. Ein System mit zentralem Nummernkreis verhindert das besser als manuelle Listen.
Weiter im Thema


