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Eine Rechnung rechnet über eine Lieferung oder sonstige Leistung ab (§ 14 Abs. 1 UStG). Für die reguläre Rechnung listet § 14 Abs. 4 UStG die Pflichtangaben: Namen und Anschriften von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt soweit nötig, Entgelt und Steuerausweis oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG nutzen die kürzere Liste in § 34a UStDV. Statt Steuersatz und Steuerbetrag stehen das Entgelt in einer Summe und der Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Eine fortlaufende Nummer und der Leistungszeitpunkt stehen in dieser Mindestliste nicht. In der Praxis führen Sie trotzdem einen Nummernkreis, weil er Ordnung und GoBD-Nachvollziehbarkeit erleichtert.
Eine Bankverbindung verlangt weder § 14 noch § 34a. Sie ist üblich, damit der Kunde überweisen kann. Ob die Kleinunternehmerregelung zu Ihnen passt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Dieser Text ersetzt keine Einzelfallprüfung.


