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Pflichtangaben auf Rechnungen (§14 UStG)

Autor: Jupiter ERP RedaktionZuletzt aktualisiert:
Person am Tisch mit Laptop und Notizbuch im Tageslicht

Kurzantwort

§ 14 Abs. 4 UStG listet die Angaben einer regulären Rechnung. Kleinunternehmer nach § 19 UStG folgen der kürzeren Liste in § 34a UStDV. Jupiter ERP füllt Stammdaten und Nummernkreis, prüft aber nicht jede Angabe ab. Der Text ist Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

Welche Angaben verlangt § 14 Abs. 4 UStG? Link zu diesem Abschnitt

Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG die dort genannten Angaben enthalten. Sonderfälle wie der Aufbewahrungshinweis nach § 14b UStG oder das Wort Gutschrift, wenn der Empfänger die Rechnung ausstellt, kommen nur in den dort genannten Fällen dazu. Die IHK fasst die Praxis für Unternehmen zusammen. Gesetzestext und Behördenhinweise können sich ändern.

Kern der Liste: vollständiger Name und vollständige Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung, Leistungszeitpunkt soweit nötig, Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen, Steuersatz und Steuerbetrag oder bei Steuerbefreiung der Hinweis darauf.

Der Leistungszeitpunkt ist anzugeben, wenn er nicht dem Ausstellungsdatum entspricht. Der Kalendermonat reicht (§ 31 Abs. 4 UStDV). Vereinbarte Minderungen, die noch nicht im Entgelt stecken, gehören ebenfalls auf den Beleg. Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen und weitere Sonderfälle klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Dieser Artikel ersetzt das nicht.

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift von Aussteller und Empfänger
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer, einmalig vergeben
  • Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Leistungszeitpunkt, wenn er vom Ausstellungsdatum abweicht (Kalendermonat reicht)
  • Entgelt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen, plus noch nicht eingerechnete Minderungen
  • Steuersatz und Steuerbetrag, oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Was gilt für Kleinunternehmer nach § 34a UStDV? Link zu diesem Abschnitt

Für Umsätze, die nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei sind, verlangt § 34a UStDV mindestens: Namen und Anschriften, Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt in einer Summe und den Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt.

Eine fortlaufende Nummer und der Leistungszeitpunkt stehen in dieser Mindestliste nicht. Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen Kleinunternehmer nicht ab. In Jupiter ERP führen Sie trotzdem einen Nummernkreis, weil er die Ablage und die Nachvollziehbarkeit erleichtert. Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie passt, ist eine Frage an Ihre Steuerberatung.

Das Beispiel unten ist fiktiv und keine Vorlage zum Herunterladen. Die Rechnungsnummer ergänzt den Nummernkreis in Jupiter ERP. § 34a UStDV verlangt sie nicht. Regeln können sich ändern; bei Unsicherheit Steuerberatung fragen.

  • Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin
  • Musterkunde AG, Beispielweg 2, 80331 München
  • Steuernummer: 12/345/67890 (Platzhalter)
  • Ausstellungsdatum: 13.10.2026
  • 2 Stunden Beratung
  • Entgelt: 180,00 €
  • Hinweis: Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG).
  • Rechnungsnummer 2026-001, aus dem Nummernkreis, über die Mindestliste hinaus

Regulär oder Kleinunternehmer: was steht wo? Link zu diesem Abschnitt

Die Tabelle hilft beim schnellen Vergleich. Sie ersetzt weder den Gesetzestext noch die Beratung im Einzelfall. Sonderfälle wie Gutschrift, Anzahlung oder Reverse Charge fehlen bewusst.

AngabeReguläre Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG)Kleinunternehmer (§ 34a UStDV)
Namen und AnschriftenPflichtPflicht
Steuernummer / USt-IdNr. / KU-IdNr.Steuernummer oder USt-IdNr.Steuernummer, USt-IdNr. oder KU-IdNr.
AusstellungsdatumPflichtPflicht
Fortlaufende NummerPflichtNicht in der Mindestliste
Menge und Art der LeistungPflichtPflicht
LeistungszeitpunktWenn nicht gleich AusstellungsdatumNicht in der Mindestliste
EntgeltNach Steuersätzen aufgeschlüsseltIn einer Summe
SteuerausweisSteuersatz und Betrag oder BefreiungshinweisHinweis auf Steuerbefreiung § 19
BankverbindungNicht gesetzlich verlangt, üblichNicht gesetzlich verlangt, üblich

Was übernimmt Jupiter ERP? Link zu diesem Abschnitt

Firma, Bank und Steuernummer kommen aus den Stammdaten. Die Rechnungsnummer kommt aus dem Nummernkreis. Der Steuersatz kommt aus der Position bzw. aus der Versteuerungsart. Vor dem Versand gibt es eine PDF-Vorschau. Den Inhalt und die Pflichtangaben prüfen Sie selbst.

Neue Accounts starten mit 14 Tagen Testphase ohne Kreditkarte. Danach bleibt der Free-Tarif bei 0 €, wenn Sie kein bezahltes Paket wählen: typischerweise 5 Rechnungen pro Monat, 10 Kontakte, 1 Benutzer, 100 MB. Die E-Rechnung bettet ZUGFeRD 2.x (Profil EN 16931) ins PDF. Empfangene Dateien lesen Sie ohne Konto im E-Rechnung-Viewer.

Pflichtangaben und E-Rechnung hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe. Die gesetzlichen Felder müssen auch auf einer sonstigen Rechnung stimmen. Die strukturierten Daten im ZUGFeRD-XML spiegeln die Belegdaten. Stimmen Stammdaten oder Positionen nicht, stimmen PDF und XML ebenfalls nicht.

Welche Checkliste hilft vor dem Versand? Link zu diesem Abschnitt

Nutzen Sie die Liste als letzten Blick auf die PDF-Vorschau. Sie deckt den üblichen Fall ab, nicht jeden Sonderfall. Bei Unsicherheit: Steuerberatung fragen, nicht den Versand erzwingen.

  • Namen und Anschriften vollständig und aktuell
  • Steuernummer oder USt-IdNr. (bzw. KU-Angabe) sichtbar
  • Datum und Rechnungsnummer aus dem Nummernkreis
  • Leistung klar beschrieben, Menge und Betrag stimmig
  • Steuerausweis oder Kleinunternehmer-Hinweis korrekt
  • Bankzeile und Fälligkeit für den Kunden nachvollziehbar
  • Bei E-Rechnung: ZUGFeRD aktiv, PDF-Vorschau gelesen

Häufige Fragen

Wie Sie die Kleinunternehmer-Rechnung in Jupiter ERP anlegen, steht auf der Seite für Gründer. Rechnungsprogramm für Gründer

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