Was ist eine E-Rechnung und welche Fristen gelten? Link zu diesem Abschnitt
Nach § 14 Abs. 1 UStG ist eine elektronische Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format, das eine maschinelle Verarbeitung ermöglicht. Es muss EN 16931 entsprechen oder interoperabel vereinbart sein. Ein PDF ohne diese Daten bleibt eine sonstige Rechnung, auch wenn Sie es per E-Mail versenden.
Empfang und Ausstellung laufen getrennt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das BMF-FAQ nennt dafür unter anderem ein E-Mail-Postfach als ausreichenden Einstieg. Für die Ausstellung gelten gestaffelte Übergangsregeln: Bis Ende 2026 dürfen Aussteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch sonstige Rechnungen stellen. Bis Ende 2027 gilt das weiter, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 € betragen hat. Ab 2028 endet die Übergangsfrist für die übrigen Aussteller. Kleinunternehmer haben Sonderregeln zur sonstigen Rechnung nach § 34a UStDV, müssen aber empfangen.
E-Rechnung Software unterstützt Sie dabei, die richtigen Formate zu erzeugen, zu lesen und zu archivieren. Welche Pflicht in Ihrem Fall greift, hängt von Beteiligten, Umsätzen und Datum ab. Prüfen Sie den aktuellen Stand im BMF-FAQ und mit Ihrer Steuerberatung. Dieser Text ist Orientierung, keine Einzelfallberatung.
Rechnungen an Endverbraucher fallen nach dem BMF-FAQ typischerweise nicht unter die B2B-Ausstellungspflicht. Trotzdem können Auftraggeber schon heute eine strukturierte Rechnung verlangen. Technisch vorbereitet zu sein, vermeidet Diskussionen mit Einkauf und Buchhaltung.
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