Aktuelle Grenzen nach § 19 UStG Link zu diesem Abschnitt
Seit der Reform gelten für die Kleinunternehmerregelung typischerweise 25.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Ältere Hilfetexte und Foren nennen oft noch niedrigere Schwellen. Das ist veraltet. Orientieren Sie sich am Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
Überschreiten Sie die laufende Grenze im Jahr, kann die Regelung entfallen. Die Folge: Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, Voranmeldungen abgeben und Vorsteuer aus Belegen ziehen. Planen Sie den Wechsel mit Ihrer Steuerberatung, bevor Kunden überrascht werden.


