Was bedeutet freiberuflich nach § 18 EStG? Link zu diesem Abschnitt
Selbständige Arbeit ist freiberuflich, wenn sie in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt ist oder einer dort genannten Tätigkeit nahekommt. Typische Katalogberufe sind Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher, Lehrer und wissenschaftliche Beratung. Die Liste ist abschließend für die Nummern, aber ähnliche Tätigkeiten können über die Rechtsprechung einbezogen werden.
Freiberufler melden kein Gewerbe bei der Gemeinde an. Sie starten trotzdem steuerlich mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die IHK ist für klassische Freiberufe in der Regel nicht zuständig. Ausnahmen und Mischmodelle gibt es, wenn Sie neben dem Katalogberuf gewerbliche Leistungen verkaufen.


