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Selbstständig machen: Leitfaden und Checklisten

Vom ersten Plan bis zur laufenden Buchhaltung: Ablaufpläne, Fristen und Downloads für Gründerinnen und Gründer in Deutschland.

Leitfaden

Selbstständig machen: Leitfaden für Gründer in Deutschland

Selbstständig machen heißt: Tätigkeit klären, freiberuflich oder gewerblich anmelden, beim Finanzamt erfassen lassen, Versicherungen ordnen und rechtskonforme Rechnungen stellen. Dieser Leitfaden führt Sie in zehn Schritten, mit Zeitplan, Kosten und typischen Fehlern. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Themen in Reihenfolge

Vom Plan bis zur Steuerentscheidung

Lesen Sie die Leitfäden der Reihe nach oder springen Sie zu dem Schritt, der gerade ansteht.

  1. Gründungs-Checkliste: 12 Wochen bis zum Start

    In zwölf Wochen schaffen Sie den Rahmen für einen sauberen Start: Geschäftsmodell, Freiberuf oder Gewerbe, Anmeldungen, steuerliche Erfassung, Versicherungen und die erste Rechnung. Die Checkliste ordnet Aufgaben nach Wochen. Sie ersetzt keine Einzelfallberatung.

  2. Freiberufler oder Gewerbe: So unterscheiden Sie

    Freiberufliche Tätigkeiten stehen in § 18 EStG und erweiterten Katalogen. Gewerbe melden Sie bei der Gemeinde an und zahlen oft IHK-Beiträge. Die Einordnung beeinflusst Anmeldung, Kammer und manchmal die Buchführungspflicht. Im Zweifel klären Sie die konkrete Tätigkeit mit Finanzamt oder Steuerberatung.

  3. Gewerbe anmelden: Ablauf, Unterlagen, Fristen

    Wer gewerblich und selbständig startet, meldet das Gewerbe bei der Gemeinde an. Das Gewerbeamt leitet Daten an Finanzamt, IHK und weitere Stellen weiter. Bereiten Sie Personaldaten, Tätigkeitsbeschreibung und ggf. Mietvertrag vor. Freiberufler nach § 18 EStG melden kein Gewerbe an.

  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: ELSTER und Inhalte

    Nach Gewerbeanmeldung oder freiberuflichem Start fordert das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Über ELSTER melden Sie Tätigkeit, erwartete Umsätze, Versteuerungsart und Bankverbindung. Aus der Antwort erhalten Sie Steuernummer und oft die USt-IdNr. Vorbereitung spart Rückfragen.

  5. Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung wählen

    Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Umsätze von der Umsatzsteuer und entzieht den Vorsteuerabzug. Grenzen: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Regelbesteuerung lohnt sich oft bei B2B-Kunden und hohen Investitionen. Entscheidung im Fragebogen und in der Buchführung mit Beratung.

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