Was die Vorschau aus den Belegen rechnet
Unter Buchhaltung, UStVA sehen Sie eine live gerechnete Vorschau für einen Monat, ein Quartal oder ein Kalenderjahr. Die Zahlen kommen aus denselben Belegen wie EÜR und GuV, mit Soll- oder Ist-Versteuerung aus den Buchhaltungseinstellungen. Jeder Betrag zählt in dem Zeitraum, dem das Umsatzsteuergesetz ihn zuordnet, bei Soll-Versteuerung also nach dem Leistungsdatum.
Oben steht die Zahllast oder die Erstattung. Darunter die Betragszeilen mit Kennziffer, Bemessungsgrundlage und Steuer. Bemessungsgrundlagen stehen ohne Cent, Steuerbeträge mit Cent, wie im Vordruck. Vorgänge öffnet die Belege hinter einer Zeile, in Cent. Die Zahllast selbst hat keine eigene Belegliste.
- Steuerpflichtige Umsätze mit 19 % und 7 %, andere Steuersätze, steuerfreie Umsätze, Ausfuhr und innergemeinschaftliche Lieferungen
- Vorsteuer aus Eingangsrechnungen, Einfuhrumsatzsteuer und innergemeinschaftliche Erwerbe
- Reverse Charge nach § 13b UStG als Leistender und als Leistungsempfänger, soweit die Belege die passende Steuerregel tragen
- Anzahlungen, Skonto und Forderungsausfall im richtigen Zeitraum
- Abgabezeitraum monatlich, vierteljährlich oder jährlich, Vorgabe aus den Einstellungen, auf der Seite überschreibbar


